("Implementing acts" enthalten das "wie" zu bestimmten Aspekten und erklären das Vorgehen.)
("Delegating acts" erklären und enthalten das "was" an Aspekten weitere geklärt werden muss)
The entire LIST OF GUIDANCE DOCUMENTS published by the European Commission can be found on the "DOCS ROOM".
Die EU-Kommission plant die Italienische CND für die technische Kodierung von Medizinprodukten für die Eintragung in die EUDAMED Datenbank und für weitere Aspekte, wie z.B. die Stichprobe von Technischen Dokumentationen zu nutzen.
Die CND Nomenklatur wird dazu weiter der GMDN Nomenklatur angeglichen für die weitgehende Harmonisierung der Beiden.
Die neue MDR führt eine Menge Änderungen ein, die vielleicht wichtigsten sind:
Die Mindestanforderungen für die Medizinprodukte werden in der EU-Medizinprodukte-Verordnung (EU) 2017/475 als Anhang I unter der Überschrift "Grundlegende Sicherheits- und Leistungsanforderungen" geführt. Der Anhang I besteht aus deri Teilen:
Nicht nur die Anzahl der zu erfüllenden Anforderungen hat sich annähernd verdoppelt, auch inhaltlich sind die Anforderungen deutlich schärfer formuliert. Daher ist es unbedingt erforderlich den genauen Wortlaut zu prüfen und die entsprechenden Nachweise zu aktualisieren oder erstellen.
In Kürze finden Sie für Ihre Arbeit auch noch ein paar Arbeitsmaterialien:
Eine Neuerung in dieser Verordnung ist die Einführung einer:
Damit muss nun jeder Hersteller (aber auch jeder Europäische Bevollmächtigte) eine fachlich qualifizierte Person in seiner Organisation haben, die sich vornehmlich um die Einhaltung der Regulatorischen Anforderungen kümmert und die Einhaltung der Anforderungen überwacht.
Gleichzeitig ist diese Person auch für die Erstellung und Aktualisierung der Technischen Dokumentation und die Kommunikation mit den Behörden verantwortlich.
Für diese Person gelten sowohl klare Vorgaben für die notwendige Qualifikation als auch für die Verantwortung.
Referenz: Verordnung (EU) 2017/745 Artikel 15
Die "Verantwortliche Person" wird nach den ersten Entwürfen des Deutschen MDG (Medizinprodukte-Durchführungsgesetz) den bisherigen "Sicherheitsbeauftragten für Medizinprodukte" ersetzen.
Aus den bisher 18 Regeln zur Klassifizierung von Medizinprodukten sind nunmehr 22 Regeln geworden, das liegt zum Einen an der Integration der Aktiven Implantate in die neue Verordnung, zum Anderen aber auch an neuen Produkten bzw. Technologien, die nun Einzug in die Klassifizierung genommen haben. Für den Übergang in die neue Gesetzgebung ist es daher erforderlich die bestehenden Klassifizierungen zu hinterfragen, da es einige nicht unerhebliche Änderungen in der Risikoklassifizierung für bestimmte Produkte geben kann. Dabei sind insbesondere die folgenden Regeln besonders zu beachten:
Die Hersteller sind nun verpflichtet ein Marktbeobachtungssystem (Post Market Surveillance System, PMS) zu erstellen, umzusetzen und ständig zu aktualisieren.
Die Erkenntnisse aus dem PMS werden in der Technischen Dokumentation gemäß Anhang III aufgezeichnet.
Eine weitere Neuerung die die MDR einführt sind regelmäßig zu aktualisierende Berichte:
Diese Berichte müssen unterschiedlich häufig aktualisiert werden.
Die MDR hat nahezu alle Anforderungen aus dem für die MDD erstellten MEDDEV 2.7.1 aufgenommen und noch weiter präzisiert in die Gesetzgebung aufgenommen.
Bei der Bewertung der Technischen Dokumentation durch die Benannten Stellen liegt einer der Schwerpunkte auf der Klinischen Bewertung und die Ergebnisse werden in einem gesonderten Bericht dokumentiert.
Der Eurpäische "Unique device identifier "(UDI) setzt sich zusammen aus zwei sichtbaren Teilen:
und einem "nicht-sichtbaren" Teil:
Der Basis UDI-DI erscheint niemals auf der Produktkennzeichnung.
Der Basis UDI-DI dient der Identifizierung Verknüpfung von Produkten mit der gleichen Zweckbestimmung, Risikoklassifizierung und grundlegenden Entwicklungs- und Herstelleigenschaften und wird in folgenden Dokumenten referenziert:
2021-05-26
2023-05-26
2025-05-26
2023-05-26
2025-05-26
2027-05-26
Für die sogenannten "legacy devices" (Medizinprodukte, die von einer Benannten Stelle unter der MDD bereits zertifiziert worden sind) kann der Hersteller für eine verlängerte Übergangsfrist (meist "grace period" genannt) die von der Gültigkeit des MDD Zertifikates abhängig ist, längstens aber bis 2024-05-26 gilt, für das Inverkehrbringen in Anspruch nehmen.
Die einzige Bedingung ist, daß die "legacy products" nicht verändert werden.
Wenn der Hersteller beabsichtigt Änderungen an einem "legacy product" vorzunehmen, kann es erforderlich werden die MDR unmittelbar anzuwenden.
Für weitere Informationen nutzen Sie den direkten KONTAKT zu uns.
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