MPDG um ein Jahr verschoben

Nachdem die Anwendung der Europäischen Verordnung für Medizinprodukte (MDR) um ein Jahr auf den 26.Mai 2021 verschoben wurde, hat der Bundesrat auch die Anwendung des neuen " Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetzes"  (MPDG) um ein Jahr verschoben.

 

Die Fristverlängerung erfolgt etwas umständlich über das:

Der Artikel 17(2) des Gesetzes lautet:

 

(2) Artikel 17 des Medizinprodukte-EU-Anpassungsgesetzes vom ... [einsetzen: Ausfertigungsdatum und

Fundstelle BR-Drs. 121/20; BR-PlPr. 988 S. 99] wird wie folgt geändert:

1. Absatz 1 Satz 2 und 3 wird wie folgt gefasst:

„Im Übrigen tritt dieses Gesetz vorbehaltlich der Absätze 2 bis 8 am 26. Mai 2021 in Kraft. Gleichzeitig treten die §§ 1 bis 32a sowie 34 bis 44 des Medizinproduktegesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. August 2002 (BGBl. I S. 3146), das zuletzt durch Artikel 17 Absatz 1 des Gesetzes vom ... [einsetzen: Ausfertigungsdatum und Fundstelle dieses Gesetzes] geändert worden ist, außer Kraft.“

 

Dementsprechend tritt das MPDG erst zum 26. Mai 2021 in Kraft, bis dahin bleibt das MPG gültig.

 

Anmerkung:

Die Fristverlängerung durch das "Zweites Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite" erscheint im  "Bundesgesetzblatt 959 Teil 1 No. 23" ebenso wie das MPEUAnpG, das geändert wird.